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Energie-Einsparverordnung - Das hilft ihnen und unserer Umwelt

Die Bundesregierung gibt gezielte Anstöße, sparsamer mit Ressourcen umzugehen und Schadstoffe weitgehend zu vermeiden. Eine wichtige Initiative ist dabei die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV), Sie richtet sich an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von Zentralheizungen, Brauchwasser-Anlagen und Einzelgeräten. Hier einige wichtige Auszüge aus dem Verordnungstext, die deutlich machen, dass auch Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen zukünftig in die Pflicht genommen werden.

 

 

Kurze Entwicklungsübersicht der EnEV:

2007: Am 24. Juli 2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. In der neuen Fassung wurden viele Regelungen der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder nur in einigen Details leicht verändert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und das Verfahren zur Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Aber auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstverpflichtungen bleiben unverändert bestehen

 

 

2009: Die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich werden um bis zu 30 Prozent verschärft und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Die novellierte EnEV 2009 tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Im Neubau und Bestand sollen dann die Anforderungen an den Primärenergiebedarf (qP) um ca. 30 Prozent (im Mittel) und an den Gebäudewärmeschutz (z.B. Transmissionswärmetransferkoeffizient H'T) um ca. 15 Prozent (im Mittel) verschärft werden. Die Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 soll auch auf Wohngebäude ausgeweitet werden, allerdings in einer vereinfachten Version.

 

 

Die neue Verordnung betrifft:

  • die Heizung im Neubau
  • neue Heizungen im Altbau
  • Ersatz, Erweiterung oder teilweise Umrüstung bestehender Heizungen
  • das Nachrüsten bestehender Heizungen mit regeltechnischen Einrichtungen
  • die Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung